Bestattung Anmeldung

    Bestattung anmelden

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Hinweise für Hambühren: Bestattungen, Beisetzungen

    Allgemeine Informationen

    Bestattungsarten
    Es besteht die Wahl zwischen der Erdbestattung im Sarg, dem Begräbnis oder der Kremation, einer Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne auf einem Friedhof.


    Grabarten
    Unterschieden werden Reihengräber, Wahlgräber und anonyme Gräber.


    Reihengräber
    Diese Grabarten stehen für Erdbeisetzungen und für Feuerbestattungen zur Verfügung.
    Beim Reihengrab wird, der Bezeichnung entsprechend, fortlaufend beigesetzt. Die Grabstelle kann nicht ausgesucht werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von 25 Jahren ist nicht möglich.


    Wahlgräber
    Bei Wahlgräbern kann die Lage des Grabes im Rahmen des vorhandenen Angebotes ausgewählt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, sie kann auch verlängert werden.
    In einem Wahlgrab für Erdbeisetzung können außer einem Sarg auch mehrere Urnen bestattet werden.


    Anonyme Bestattungen
    Auf den Friedhöfen werden Grabstätten für anonyme Urnenbeisetzungen vorgehalten. Eine gärtnerische Gestaltung oder Aufstellung von Grabmalen ist nicht möglich. Die Pflege der Grabstätten wird durch die Gemeinde durchgeführt.


    Grabgestaltung
    Die Grabstätten müssen innerhalb eines halben Jahres nach der Beisetzung gärtnerisch angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit unterhalten werden. Hierzu gehört auch die dauerhafte Einfassung der Grabstätten mit Natursteinen oder geeigneten Pflanzen.
    Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung von Grabmälern.
    Werden Einfassungen oder Grabmale gesetzt, so ist hierfür vorher eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
    •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Garten- und Friedhofsamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Trift 26

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-5000

    Fax: 0514 916-5098

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Feuerbestattung, Bestattung, Eintritt des Todes, Beisetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English