Bestattung Anmeldung

    Bestattung anmelden

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Hinweise für Seelze: Bestattung anmelden

    Allgemeine Informationen

    a) Leichen und Aschen Verstorbener sind zu bestatten. Jede Leiche soll grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachen gesetzliche Friedhofspflicht. Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.

    b) Es besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Friedhöfen und unterschiedlichen Grabarten zu wählen. Art und Ort der Bestattung sollen dem Willen der verstorbenen Person entsprechen.

    c) Zur Bestattung berechtigt bzw. verpflichtet sind Angehörige in folgender Reihenfolge:

    • Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerin / Lebenspartner,
    • Kinder,
    • Enkelkinder,
    • Eltern,
    • Großeltern und
    • Geschwister.

    Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
    •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Seelze: Bestattung anmelden

    a) An eine Ärztin oder einen Arzt wegen der Leichenschau und der Todesbescheinigung.

    b) An ein Bestattungsunternehmen, allgemein Bestater genannt, Ihres Vertrauens. Der Bestatter kümmert sich um die Abholung und Aufbahrung des Leichnams, die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt des Sterbeortes zwecks Beurkundung des Sterbefalles. Er regelt mit der Friedhofsverwaltung die Bestattung.

    c) An die Friedhofsverwaltung der Stadt Seelze, für Informationen zur Bestattung, Bestimmungen der Friedhofssatzung (siehe unten) sowie den Gebühren, die für eine Bestattung nach geltender Friedhofsgebührensatzung (siehe unten) anfallen.

    d) An das Ordnungsamt des Sterbe- oder Auffindungsortes, wenn niemand bereit ist, die Bestattung eines Angehörigen beim Bestatter in Auftrag zu geben.

    Ansprechpartner

    32.1 - Abteilung Umwelt, Klima & Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Fax: 05137 828-408

    Telefon Festnetz: 05137 828-0

    E-Mail: info@stadt-seelze.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53.01 - Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / FB Gesundheitsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstr. 2-3

    30171 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 6160

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie sind wohnhaft im Stadtgebiet Hannover: +49 511 616-43268 Sie sind wohnhaft im Gebiet der Region Hannover (ohne das Stadtgebiet Hannover):+49 511 616-46503 Bemerkung: Kontakt für Tätigkeiten mit Krankheitserregern +49 511 616-43245 Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53.02 - Amtsärztliche Untersuchung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstr. 2-3

    30171 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61648986

    Fax: 0511 61623175

    E-Mail: amtsaerztliche-begutachtung@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Hinweise für Seelze: Bestattung anmelden

    Folgende Unterlagen werden nach Bedarf durch den beauftragten Bestatter eingeholt und an die Friedhofsverwaltung der Stadt Seelze weitergeleitet:

    • Sterbeurkunde (vor der Beisetzung vorzulegen)
    • Anmeldung eines Sterbefalls zur Bestattung (beinhaltet die Gebührenübernahmeerklärung)
    • Einäscherungsnachweis bei Urnenbeisetzungen

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Hinweise für Seelze: Bestattung anmelden

    Jede Leiche soll grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung kann grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Seelze: Bestattung anmelden

    Die Gebühren einer Bestattung sind immer individuell. Die einzelnen Gebührensätze sind der aktuellen Friedhofsgebührensatzung (siehe unten) zu entnehmen.

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung einer verstorbenen Person sorgen, wird die Bestattung von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der verstorbenen Person ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beisetzung, Erdbestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation