Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Hinweise für Ronnenberg: Bestattung anmelden
Bei einem Sterbefall treten eine Vielzahl von Fragen auf, die von den Angehörigen zu klären sind. Besser jedoch ist es, sich schon zu Lebzeiten zu informieren.
Die Friedhöfe im Ronnenberger Stadtgebiet haben für alle Bürger/innen unserer Stadt eine besondere Bedeutung als Ort, an dem Angehörige und Freunde ihre letzte Ruhestätte gefunden haben und an dem man ihrer gedenkt. Im Interesse aller Besucher/innen ist daher ein ruhiges Verhalten geboten.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Geschwister
Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.
Bei einem Sterbefall treten eine Vielzahl von Fragen auf, die von den Angehörigen zu klären sind. Besser jedoch ist es, sich schon zu Lebzeiten zu informieren.
Die Friedhöfe im Ronnenberger Stadtgebiet haben für alle Bürger/innen unserer Stadt eine besondere Bedeutung als Ort, an dem Angehörige und Freunde ihre letzte Ruhestätte gefunden haben und an dem man ihrer gedenkt. Im Interesse aller Besucher/innen ist daher ein ruhiges Verhalten geboten.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Geschwister
Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Ronnenberg: Bestattung anmelden
Für Fragen zum Thema Bestattung und Friedhöfe im Stadtgebiet Ronnenberg, steht Ihnen das Team Ökologie gern zur Verfügung.
Für Fragen zum Thema Bestattung und Friedhöfe im Stadtgebiet Ronnenberg, steht Ihnen das Team Ökologie gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
53.01 - Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / FB Gesundheitsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 6160
Weitere Informationen
53.43 - Team Amtsärztliche Begutachtung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61648986
Fax: 0511 61623175
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
Im Falle einer Urnenbestattung:
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fristen
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Hinweise für Ronnenberg: Bestattung anmelden
Wahl des Friedhofes
Im Stadtgebiet Ronnenberg befinden sich acht städtische Friedhöfe unter denen sie wählen können. Im Stadtgebiet Ronnenberg befindet sich in jedem der sieben Stadtteile ein kommunaler Friedhof und eine Friedhofskapelle. Als Besonderheit hat der Stadtteil Ihme-Roloven zwei kleinere Friedhöfe und eine von der evangelischen Kirche unterhaltene Kapelle im Zentrum der beiden Ortsteilen Ihme und Roloven auf Rolovener Seite.
Die Angehörigen können unter den acht kommunalen Friedhöfen in Empelde, Ronnenberg, Weetzen, Benthe, Ihme, Roloven, Linderte und Vörie wählen.
Empelde: Häkenstraße
Ronnenberg: Weetzer Kirchweg
Weetzen: Am Bettenser Berg
Benthe: Ronnenberger Feld
Vörie: An K228 zw. Vörie-Linderte
Linderte: Lüderser Straße
Ihme: Ranesstraße
Roloven: Hohefeldstraße
Wahl des Friedhofes
Im Stadtgebiet Ronnenberg befinden sich acht städtische Friedhöfe unter denen sie wählen können. Im Stadtgebiet Ronnenberg befindet sich in jedem der sieben Stadtteile ein kommunaler Friedhof und eine Friedhofskapelle. Als Besonderheit hat der Stadtteil Ihme-Roloven zwei kleinere Friedhöfe und eine von der evangelischen Kirche unterhaltene Kapelle im Zentrum der beiden Ortsteilen Ihme und Roloven auf Rolovener Seite.
Die Angehörigen können unter den acht kommunalen Friedhöfen in Empelde, Ronnenberg, Weetzen, Benthe, Ihme, Roloven, Linderte und Vörie wählen.
Empelde: Häkenstraße
Ronnenberg: Weetzer Kirchweg
Weetzen: Am Bettenser Berg
Benthe: Ronnenberger Feld
Vörie: An K228 zw. Vörie-Linderte
Linderte: Lüderser Straße
Ihme: Ranesstraße
Roloven: Hohefeldstraße
Weitere Informationen
Hinweise für Ronnenberg: Bestattung anmelden
- Ratgeber für den Sterbefall
- FriedhofswesenFriedhofswesen im Stadtgebiet Ronnenberg
- FriedhofswesenFriedhofswesen im Stadtgebiet Ronnenberg
- Ratgeber für den Sterbefall
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022
Stichwörter
Bestattung, Eintritt des Todes, Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Beisetzung, Feuerbestattung