Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Das Standesamt
Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Standesamtes der Stadt Neustadt am Rübenberge. Sie finden uns im Gebäude Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt am Rübenberge und können uns zu folgenden Besuchszeiten erreichen.
dienstags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
donnerstags 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags und mittwochs hat das Standesamt geschlossen.
Zu unseren Aufgaben zählen:
- Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften (Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft durch die beiden Verlobten/Prüfung der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft)
Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften sind ganzjährig von montags bis freitags jeweils um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 11.00 Uhr im Herzog-Erich-Gemach des Schlosses Landestrost möglich (Mehrkosten erfragen Sie bitte im Standesamt). In den Monaten April bis Dezember bieten wir an jedem ersten Samstag im Monat Trauungen jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr an. Terminverschiebungen können sich aufgrund von Veranstaltungen im Schloss ergeben!
Im Trauzimmer des Standesamtes in der Theodor-Heuss-Str. können Sie in der Regel von montags bis freitags um 9.00 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen.
Eheschließungstermine können Sie telefonisch. persönlich oder schriftlich (gerne auch per E-Mail) vereinbaren.
- Die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
- Die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen für den Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge
- Das Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern (s. Dokument unten oder online über den unten genannten Link)
- Vaterschaftsanerkennungen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (auch vor Geburt möglich)
- Abgabe von Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserklärungen von Spätaussiedlern, Namenserteilung/-bestimmung von Kindern, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen, etc.)
- Kirchenaustritte (der Kircheneintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde möglich)
Wir bitten, um unnötig lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden, um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Dieses ist insbesondere bei Eheschließungen erforderlich, da Ihnen im Telefonat dann auch die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern persönlich an!
Ansprechpartnerinnen:
Standesbeamtin Frau Bischoff
Tel. 05032/84-148
Standesbeamtin Frau Garms
Tel.: 05032/84-149
Standesbeamtin Frau Krippner
Tel.: 05032/84-151
Standesbeamtin Frau Mohrhoff
Tel.: 05032/84-150
Standesbeamtin Frau Rohrmoser
Tel.: 05032/84-147
Sachbearbeiterin Frau Thoma
Tel.: 05032/84-152
Zentrale der Stadt Neustadt am Rübenberge
Tel.: 05032/84-0
Telefax Standesamt
Fax.: 05032/84-7155
Im Folgenden einige Fotos der Trauzimmer der Stadt Neustadt am Rübenberge (durch Anklicken vergrößerbar):
Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Schlosshof© Stadt Neustadt a. Rbge.
Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Außenansicht Standesamt Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Das Standesamt
Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Standesamtes der Stadt Neustadt am Rübenberge. Sie finden uns im Gebäude Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt am Rübenberge und können uns zu folgenden Besuchszeiten erreichen.
dienstags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
donnerstags 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags und mittwochs hat das Standesamt geschlossen.
Zu unseren Aufgaben zählen:
- Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften (Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft durch die beiden Verlobten/Prüfung der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft)
Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften sind ganzjährig von montags bis freitags jeweils um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 11.00 Uhr im Herzog-Erich-Gemach des Schlosses Landestrost möglich (Mehrkosten erfragen Sie bitte im Standesamt). In den Monaten April bis Dezember bieten wir an jedem ersten Samstag im Monat Trauungen jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr an. Terminverschiebungen können sich aufgrund von Veranstaltungen im Schloss ergeben!
Im Trauzimmer des Standesamtes in der Theodor-Heuss-Str. können Sie in der Regel von montags bis freitags um 9.00 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen.
Eheschließungstermine können Sie telefonisch. persönlich oder schriftlich (gerne auch per E-Mail) vereinbaren.
- Die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
- Die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen für den Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge
- Das Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern (s. Dokument unten oder online über den unten genannten Link)
- Vaterschaftsanerkennungen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (auch vor Geburt möglich)
- Abgabe von Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserklärungen von Spätaussiedlern, Namenserteilung/-bestimmung von Kindern, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen, etc.)
- Kirchenaustritte (der Kircheneintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde möglich)
Wir bitten, um unnötig lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden, um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Dieses ist insbesondere bei Eheschließungen erforderlich, da Ihnen im Telefonat dann auch die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern persönlich an!
Ansprechpartnerinnen:
Standesbeamtin Frau Bischoff
Tel. 05032/84-148
Standesbeamtin Frau Garms
Tel.: 05032/84-149
Standesbeamtin Frau Krippner
Tel.: 05032/84-151
Standesbeamtin Frau Mohrhoff
Tel.: 05032/84-150
Standesbeamtin Frau Rohrmoser
Tel.: 05032/84-147
Sachbearbeiterin Frau Thoma
Tel.: 05032/84-152
Zentrale der Stadt Neustadt am Rübenberge
Tel.: 05032/84-0
Telefax Standesamt
Fax.: 05032/84-7155
Im Folgenden einige Fotos der Trauzimmer der Stadt Neustadt am Rübenberge (durch Anklicken vergrößerbar):
Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Schlosshof© Stadt Neustadt a. Rbge.
Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.
Außenansicht Standesamt Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 340 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
53.01 - Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / FB Gesundheitsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 6160
Weitere Informationen
53.43 - Team Amtsärztliche Begutachtung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61648986
Fax: 0511 61623175
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
Im Falle einer Urnenbestattung:
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fristen
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022
Stichwörter
Bestattung, Eintritt des Todes, Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Beisetzung, Feuerbestattung