Bestattung Anmeldung

    Bestattung anmelden

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bestattung anmelden

    Das Standesamt

    Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Standesamtes der Stadt Neustadt am Rübenberge. Sie finden uns im Gebäude Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt am Rübenberge und können uns zu folgenden Besuchszeiten erreichen.

    dienstags                                  08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

    donnerstags                              13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    freitags                                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Montags und mittwochs hat das Standesamt geschlossen.

    Zu unseren Aufgaben zählen:

    • Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften (Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft durch die beiden Verlobten/Prüfung der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft)

    Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften sind ganzjährig von montags bis freitags jeweils um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 11.00 Uhr im Herzog-Erich-Gemach des Schlosses Landestrost möglich (Mehrkosten erfragen Sie bitte im Standesamt). In den Monaten April bis Dezember bieten wir an jedem ersten Samstag im Monat Trauungen jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr an. Terminverschiebungen können sich aufgrund von Veranstaltungen im Schloss ergeben!

    Im Trauzimmer des Standesamtes in der Theodor-Heuss-Str. können Sie in der Regel von montags bis freitags um 9.00 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen.

    Eheschließungstermine können Sie telefonisch. persönlich oder schriftlich (gerne auch per E-Mail) vereinbaren.

    • Die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
    • Die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen für den Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge
    • Das Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern (s. Dokument unten oder online über den unten genannten Link)
    • Vaterschaftsanerkennungen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (auch vor Geburt möglich)
    • Abgabe von Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserklärungen von Spätaussiedlern, Namenserteilung/-bestimmung von Kindern, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen, etc.)
    • Kirchenaustritte (der Kircheneintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde möglich)

    Wir bitten, um unnötig lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden, um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Dieses ist insbesondere bei Eheschließungen erforderlich, da Ihnen im Telefonat dann auch die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.

    Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern persönlich an!

    Ansprechpartnerinnen:

    Standesbeamtin Frau Bischoff

    Tel. 05032/84-148

    Standesbeamtin Frau Garms

    Tel.: 05032/84-149

    Standesbeamtin Frau Krippner

    Tel.: 05032/84-151

    Standesbeamtin Frau Mohrhoff

    Tel.: 05032/84-150

    Standesbeamtin Frau Rohrmoser

    Tel.: 05032/84-147

    Sachbearbeiterin Frau Thoma

    Tel.: 05032/84-152

    Zentrale der Stadt Neustadt am Rübenberge

    Tel.: 05032/84-0

    Telefax Standesamt

    Fax.: 05032/84-7155

    Im Folgenden einige Fotos der Trauzimmer der Stadt Neustadt am Rübenberge (durch Anklicken vergrößerbar):

    Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Herzog-Erich-Gemach im Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Schlosshof© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Schloss Landestrost© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Außenansicht Standesamt Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Trauzimmer Theodor-Heuss-Str. 18© Stadt Neustadt a. Rbge.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
    •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 340 Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05032 84-133

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    53.01 - Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / FB Gesundheitsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstr. 2-3

    30171 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 6160

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie sind wohnhaft im Stadtgebiet Hannover: +49 511 616-43268 Sie sind wohnhaft im Gebiet der Region Hannover (ohne das Stadtgebiet Hannover):+49 511 616-46503 Bemerkung: Kontakt für Tätigkeiten mit Krankheitserregern +49 511 616-43245 Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53.02 - Amtsärztliche Untersuchung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstr. 2-3

    30171 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61648986

    Fax: 0511 61623175

    E-Mail: amtsaerztliche-begutachtung@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Feuerbestattung, Bestattung, Eintritt des Todes, Beisetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation