Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Beschreibung
Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Ansprechpartner
Amtsgericht Bersenbrück
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1129
49587 Bersenbrück
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr, sowie freitags und vor Feiertagen von 9.00 bis 12.30 Uhr. Eine Terminsvereinbarung wäre jedoch auch in anderen Fällen angebracht.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05439 608-0
Fax: 05439 608-200
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
durch Amtsgericht: Gebühr kostenfrei
durch Rechtsanwalt: Gebühr 10.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Justizministerium Niedersachsen am 29.12.2007
Stichwörter
Prozesskostenhilfe: Bewilligung, Beratungshilfe