Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung

    Beschreibung

    Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

    • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Burgwedel

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Klint 4

    30938 Burgwedel

    Postfachadresse

    Postfach 1354

    30929 Burgwedel

    Öffnungszeiten

    Montags - Freitags: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montags - Donnerstags: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr nur nach Vereinbarung An den Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 05139 3652

    Telefon Festnetz: 05139 8061-0

    E-Mail: agbgw-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 1

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 347-0

    E-Mail: agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

    Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    durch Amtsgericht: Gebühr kostenfrei

    durch Rechtsanwalt: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Niedersachsen am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe: Bewilligung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de