Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung

    Beschreibung

    Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

    • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Herzberg am Harz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    37404 Herzberg am Harz

    Hausanschrift

    Schloß 4

    37412 Herzberg am Harz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05521 5653

    Telefon Festnetz: 05521 8955-0

    E-Mail: poststelle@ag-hg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

    Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    durch Amtsgericht: Gebühr kostenfrei

    durch Rechtsanwalt: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Niedersachsen am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung, Beratungshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de