Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung

    Beschreibung

    Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

    • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Goslar

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 9

    38640 Goslar

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 9.00 - 15.30 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05321 705-0

    Fax: 05321 705-110

    E-Mail: aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amtsgericht Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Martinikirche 8

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 488-0

    E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 10.02.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

    Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    durch Amtsgericht: Gebühr kostenfrei

    durch Rechtsanwalt: Gebühr 10.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Niedersachsen am 29.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung, Beratungshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)