Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung

    Beschreibung

    Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

    • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wolfsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothenfelder Straße 43

    38440 Wolfsburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich 13.00 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05361 846-211

    Telefon Festnetz: 05361 846-0

    E-Mail: agwob-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Martinikirche 8

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 488-0

    E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

    Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    durch Amtsgericht: Gebühr kostenfrei

    durch Rechtsanwalt: Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Niedersachsen am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung, Beratungshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de