• Uelzen (Landkreis Uelzen, Niedersachsen)
Schwarzarbeit Prüfung

Schwarzarbeit Meldung

Beschreibung

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
  2. als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, insbesondere die Arbeitsaufnahme nicht anzeigt,
  4. als Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  5. als Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung).

Schwarzarbeitsdelikte, die in den Nr. 1-3 aufgeführt sind, werden von der Zollverwaltung geprüft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt. Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln oder im Internet auf den unten genannten Internetseiten.

Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße (Nr. 4 und 5) werden von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden verfolgt. Das sind in der Regel die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte. Für die Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Regierungsvertretungen zuständig, welche Sie auch über die E-Mail-Adresse Schwarzarbeitsbekaempfung@mw.niedersachsen.de kontaktieren können. Eine Rückmeldung zu Ihren Hinweisen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

Die Folgen

Wer Schwarzarbeit beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schwarzarbeit, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden.

Außerdem droht in vielen Fällen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Was kann ich tun?

Schwarzarbeit richtet großen Schaden an. Deshalb

  • arbeiten Sie nicht schwarz,
  • beschäftigen Sie keine Schwarzarbeiter,
  • seien Sie aufmerksam und unterrichten Sie die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis, sowie dem zuständigen Hauptzollamt.

Ansprechpartner

Hauptzollamt Hannover

Adresse

Hausanschrift

Hackelthalstr. 7

30161 Hannover

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 01.10.2010

Technisch geändert am 15.12.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hansestadt Uelzen - Ordnungs- und Gewerbewesen

Adresse

Hausanschrift

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 581 800-6211

Fax: +49 581 800-76212

E-Mail: ordnungswesen@stadt.uelzen.de

Version

Technisch erstellt am 18.09.2009

Technisch geändert am 24.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

Beschreibung

Das Ordnungsamt ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Uelzen. Zum Aufgabenbereich zählen unter anderem die Belange des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Brandschutzes. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes um das Schornsteinfegerwesen und um Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz. Außerdem ist beim Ordnungsamt das Jagdwesen und das Ausländerwesen angesiedelt. Zum Verantwortungsbereich zählt nicht zuletzt auch die Abwicklung der verschiedenen Wahlen sowie Volkszählungen. 

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

das Ordnungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

Adresse

Hausanschrift

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1761

29507 Uelzen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr abweichende Öffnungszeiten: Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung Ausländerbehörde Montag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr oder Termin nach Absprache

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Kommunen, in deren Bereich das Unternehmen gegründet werden soll.

Über das Erfordernis einer Handwerksrolleneintragung bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten und deren Voraussetzungen beraten die Handwerkskammern. 

Hinweise für Uelzen: Schwarzarbeit LK Uelzen - Ordnungsamt -

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf:

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf:

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 14.09.2010

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 30.01.2025

Stichwörter

Schwarzarbeit Meldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024