Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
Fax: 0491 926-1753
E-Mail: asd@lkleer.de(Allgemeiner Sozialer Dienst)
E-Mail: egh@lkleer.de(Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII)
E-Mail: pkd@lkleer.de(Pflegekinderdienst)
E-Mail: jgh@lkleer.de(Jugendgerichtshilfe)
E-Mail: vormundschaften@lkleer.de(Vormundschaften/Pflegeschaften)
E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de(Unterhaltsvorschussstelle)
E-Mail: beistandschaften@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: kijufoe@lkleer.de(Kinder- und Jugendförderung/Frühe Hilfen/Jugendpflege/Jugendschutz)
E-Mail: wjh@lkleer.de(Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007