Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn die Eltern gemeinsame elterliche Sorge haben,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter oder Vertreterin, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft an, kostenfrei bestimmte Urkunden aufzunehmen, zum Beispiel
- zur Vaterschaftsfeststellung (nach oder noch vor der Geburt),
- zum gemeinsamen Sorgerecht (nach oder noch vor der Geburt),
- zur Höhe des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle).
Sofern Sie die Dienstleistungen der Beistandschaft in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amt für besondere soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr T. Kurtz
Herr R. Schonvogel
Frau I. Bunger
Frau A. Sylejmani
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Es genügt ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft. Weitere Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Die Beistandschaft für das Kind beginnt mit Eingang des Antrags. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, spätestens aber mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007
Metainformation
- Ursprungsportal: Beistandschaft
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Apen
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