Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Ammerland: Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn die Eltern gemeinsame elterliche Sorge haben,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter oder Vertreterin, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft an, kostenfrei bestimmte Urkunden aufzunehmen, zum Beispiel
- zur Vaterschaftsfeststellung (nach oder noch vor der Geburt),
- zum gemeinsamen Sorgerecht (nach oder noch vor der Geburt),
- zur Höhe des Kindesunterhalts ( Düsseldorfer Tabelle).
Sofern Sie die Dienstleistungen der Beistandschaft in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Ammerland - Amt für besondere soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau I. Bunger
Herr T. Kurtz
Frau A. Roßkamp
Herr R. Schonvogel
Frau A. Sylejmani
Landkreis Ammerland - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Ammerland: Beistandschaft
Es genügt ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft. Weitere Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ammerland: Beistandschaft
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise für Ammerland: Beistandschaft
Die Beistandschaft für das Kind beginnt mit Eingang des Antrags. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, spätestens aber mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007