Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Hinweise für Ammerland: Beistandschaft

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
    • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn die Eltern gemeinsame elterliche Sorge haben,
    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter oder Vertreterin, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft an, kostenfrei bestimmte Urkunden aufzunehmen, zum Beispiel

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ammerland - Amt für besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Ammerland - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Hinweise für Ammerland: Beistandschaft

    Es genügt ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft. Weitere Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ammerland: Beistandschaft

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Hinweise für Ammerland: Beistandschaft

    Die Beistandschaft für das Kind beginnt mit Eingang des Antrags. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, spätestens aber mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de