Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Verden: Beistandschaft
Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird der Fachdienst Jugend und Familie zum gesetzlichen Vertreter des Kindes, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die vorgenannten Aufgaben neben der Mutter bzw. dem Vater vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Fachdienstes Jugend und Familie. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Die Beistandschaft kann nur von dem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.
Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind zum anderen Elternteil zieht und dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden, wenn sie nicht mehr benötigt oder gewünscht wird.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt wieder Hilfe benötigt wird, kann die Beistandschaft erneut beantragt werden.
Kontakt:
Kontakt - Beistandschaft / Unterhalt
Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird der Fachdienst Jugend und Familie zum gesetzlichen Vertreter des Kindes, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die vorgenannten Aufgaben neben der Mutter bzw. dem Vater vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Fachdienstes Jugend und Familie. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Die Beistandschaft kann nur von dem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.
Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind zum anderen Elternteil zieht und dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden, wenn sie nicht mehr benötigt oder gewünscht wird.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt wieder Hilfe benötigt wird, kann die Beistandschaft erneut beantragt werden.
Kontakt:
Kontakt - Beistandschaft / Unterhalt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Verden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007