Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Verden: Beistandschaft
Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird der Fachdienst Jugend und Familie zum gesetzlichen Vertreter des Kindes, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die vorgenannten Aufgaben neben der Mutter bzw. dem Vater vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Fachdienstes Jugend und Familie. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Die Beistandschaft kann nur von dem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.
Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind zum anderen Elternteil zieht und dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden, wenn sie nicht mehr benötigt oder gewünscht wird.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt wieder Hilfe benötigt wird, kann die Beistandschaft erneut beantragt werden.
Kontakt:
Kontakt - Beistandschaft / Unterhalt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot. Oberste Priorität hat dabei der Erhalt der Familie. Das Jugendamt ist in fünf Teams gegliedert. Sie sind zum Beispiel auch Anlaufstelle für allein Erziehende. Das Jugendamt kümmert sich unter anderem um Unterhaltsangelegenheiten oder Vaterschaftsfeststellungen. Der Einsatzbereich umfasst neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch den Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung, die Eingliederungshilfe, die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Außerdem kommt der Erziehungsberatung ständig wachsende Bedeutung zu. Zum Angebot zählen darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist es, sich um alle Belange zu kümmern, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt ermittelt zum Beispiel auch den so genannten Kindertagesstättenbedarf. Zur Aufgabenpalette des Amtes zählen außerdem die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Unterhaltsangelegenheiten
- Vaterschaftsfeststellungen
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Pflegekinderdienst
- Adoptionsvermittlung
- Eingliederungshilfe
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeleistungen
- Erziehungsberatung
- Jugendhilfeplanung
- Förderung und Betreuung der Jugendzentren und -treffs
- Organisation von Fortbildungen und Seminaren in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt
- Organisation von Ferienfreizeiten
- Kurse zum Erwerb der Jugendleitercard
- Organisation des Schüleraustausches mit Frankreich
- Beantragung und Fortschreibung von Projekten
- Begleitung von Projekten
- Frühe Hilfen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16:00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Fax: 0581 82-484(Fax Jugendamt)
Telefon Festnetz: 0581 82-323(Landkreis Uelzen - Jugendamt)
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden: Beistandschaft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007