Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Hinweise für Verden: Beistandschaft

    Allgemeine Informationen

    Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird der Fachdienst Jugend und Familie zum gesetzlichen Vertreter des Kindes, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die vorgenannten Aufgaben neben der Mutter bzw. dem Vater vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.

    Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Fachdienstes Jugend und Familie. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Die Beistandschaft kann nur von dem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.

    Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind zum anderen Elternteil zieht und dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden, wenn sie nicht mehr benötigt oder gewünscht wird.

    Falls zu einem späteren Zeitpunkt wieder Hilfe benötigt wird, kann die Beistandschaft erneut beantragt werden.

    Kontakt:
    Kontakt - Beistandschaft / Unterhalt



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot. Oberste Priorität hat dabei der Erhalt der Familie. Das Jugendamt ist in fünf Teams gegliedert. Sie sind zum Beispiel auch Anlaufstelle für allein Erziehende. Das Jugendamt kümmert sich unter anderem um Unterhaltsangelegenheiten oder Vaterschaftsfeststellungen. Der Einsatzbereich umfasst neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch den Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung, die Eingliederungshilfe, die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Außerdem kommt der Erziehungsberatung ständig wachsende Bedeutung zu.  Zum Angebot zählen darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist es, sich um alle Belange zu kümmern, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt ermittelt zum Beispiel auch den so genannten Kindertagesstättenbedarf. Zur Aufgabenpalette des Amtes zählen außerdem die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz.

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    • Unterhaltsangelegenheiten
    • Vaterschaftsfeststellungen
    • Allgemeiner Sozialer Dienst
    • Pflegekinderdienst
    • Adoptionsvermittlung
    • Eingliederungshilfe
    • Trennungs- und Scheidungsberatung
    • Jugendgerichtshilfe
    • Jugendhilfeleistungen
    • Erziehungsberatung
    • Jugendhilfeplanung
    • Förderung und Betreuung der Jugendzentren und -treffs
    • Organisation von Fortbildungen und Seminaren in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt
    • Organisation von Ferienfreizeiten
    • Kurse zum Erwerb der Jugendleitercard
    • Organisation des Schüleraustausches mit Frankreich
    • Beantragung und Fortschreibung von Projekten
    • Begleitung von Projekten
    • Frühe Hilfen

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    das Jugendamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16:00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0581 82-484(Fax Jugendamt)

    Telefon Festnetz: 0581 82-323(Landkreis Uelzen - Jugendamt)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden: Beistandschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de