Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Hinweise für Osterholz: Beistandschaft

    Allgemeine Informationen

    Vaterschaft

    Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, wird das Kind erst dann mit dem Vater verwandt, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.

    Das Jugendamt kann für Sie den Vater auffordern, die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine freiwillige Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt die Vaterschaft für Sie auch gerichtlich klären lassen.

    Unterhalt

    Leben die Eltern des Kindes getrennt, ist der nicht betreuende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle.

    Das Jugendamt kann den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Betrag in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind auch gerichtlich klären lassen.



    Allgemeine Informationen

    Vaterschaft

    Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, wird das Kind erst dann mit dem Vater verwandt, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.

    Das Jugendamt kann für Sie den Vater auffordern, die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine freiwillige Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt die Vaterschaft für Sie auch gerichtlich klären lassen.

    Unterhalt

    Leben die Eltern des Kindes getrennt, ist der nicht betreuende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle.

    Das Jugendamt kann den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Betrag in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind auch gerichtlich klären lassen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verwaltung und Recht, Vormundschaften, Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2530

    Fax: 04791 930-2699

    E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Osterholz: Beistandschaft

    Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne in unseren telefonischen Sprechzeiten an:

    Montag
    Donnerstag

    10 - 12 Uhr
    14 - 16 Uhr

    Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer schreiben, wir melden uns dann bei Ihnen.

    Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne in unseren telefonischen Sprechzeiten an:

    Montag
    Donnerstag

    10 - 12 Uhr
    14 - 16 Uhr

    Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer schreiben, wir melden uns dann bei Ihnen.

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Beistandschaft

    Das Beratungsangebot des Jugendamtes richtet sich ausschließlich an betreuende Elternteile und junge Volljährige. Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.

    Das Beratungsangebot des Jugendamtes richtet sich ausschließlich an betreuende Elternteile und junge Volljährige. Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)