Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Osterholz: Beistandschaft
Vaterschaft
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, wird das Kind erst dann mit dem Vater verwandt, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.
Das Jugendamt kann für Sie den Vater auffordern, die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine freiwillige Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt die Vaterschaft für Sie auch gerichtlich klären lassen.
Unterhalt
Leben die Eltern des Kindes getrennt, ist der nicht betreuende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle.
Das Jugendamt kann den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Betrag in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind auch gerichtlich klären lassen.
Vaterschaft
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, wird das Kind erst dann mit dem Vater verwandt, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.
Das Jugendamt kann für Sie den Vater auffordern, die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine freiwillige Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt die Vaterschaft für Sie auch gerichtlich klären lassen.
Unterhalt
Leben die Eltern des Kindes getrennt, ist der nicht betreuende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle.
Das Jugendamt kann den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Betrag in einer Urkunde anzuerkennen. Kommt eine Beurkundung nicht zustande, kann das Jugendamt den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind auch gerichtlich klären lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sachgebiet Verwaltung und Recht, Vormundschaften, Pflegschaften
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Böttjer
Zuständig für
- Sonstiges: Osterholz-Scharmbeck A-L
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
Telefon Festnetz: 04791 930-2530
Fax: 04791 930-112530
Herr Bredehorst
Zuständig für
- Sonstiges: Hambergen, Lilienthal, Ritterhude, Schwanewede
Telefon Festnetz: 04791 930-2535
Fax: 04791 930-112535
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
Frau Prietz
Zuständig für
- Sonstiges: Grasberg, Worpswede, Osterholz-Scharmbeck M-Z
Telefon Festnetz: 04791 930-2536
Fax: 04791 930-112536
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Verfahrensablauf
Hinweise für Osterholz: Beistandschaft
Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne in unseren telefonischen Sprechzeiten an:
Montag
Donnerstag
10 - 12 Uhr
14 - 16 Uhr
Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer schreiben, wir melden uns dann bei Ihnen.
Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne in unseren telefonischen Sprechzeiten an:
Montag
Donnerstag
10 - 12 Uhr
14 - 16 Uhr
Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer schreiben, wir melden uns dann bei Ihnen.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Beistandschaft
Das Beratungsangebot des Jugendamtes richtet sich ausschließlich an betreuende Elternteile und junge Volljährige. Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.
Das Beratungsangebot des Jugendamtes richtet sich ausschließlich an betreuende Elternteile und junge Volljährige. Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Beistandschaft
- Auskunftsbogen 2024 ausfüllbarAuskunftsbogen Beistandschaft ausfüllbar PDF
- Düsseldorfer Tabelle
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle
- Vormundschaft
- Düsseldorfer Tabelle
- Auskunftsbogen 2024 ausfüllbarAuskunftsbogen Beistandschaft ausfüllbar PDF
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle
- Vormundschaft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007