Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 54 Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Betreuungsstelle ist Montag und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für kurze Anfragen aufsuchbar. Für Vollmachtsbeglaubigungen vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch immer einen Termin. Die nachfolgenden Sprech- und Öffnungszeiten sind nur telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!!! BAföG: Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Elterngeld: Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Unterhaltsvorschusskasse / Vaterschaftsanerkennung / Vormundschaft: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Beistandschaft: Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Freitag 8.30 - 12.00 Für alle Teams darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Beurkundungen oder Beglaubigungen vereinbaren Sie bitte immer einen Termin!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1253(Sekretariat Frau Wollschläger)
Kontaktperson
Beate Himmelreich
Heike Seegers
Melanie Wolter (Fachdienstleiterin)
Uta Meyer
Hausanschrift
Fax: +49 4131 26-2656
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1656
E-Mail: uta.meyer@landkreis-lueneburg.de
Birte Pott
Regina Martin
Nancy Koschella
Nicole Germ
Liane Lüneburg-Kohrs
Sevgi Demirci-Evcil
Annika Wesche
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007