Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft
Darüber hinaus bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auch außerhalb einer Beistandschaft und zugunsten Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an.
Darüber hinaus bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auch außerhalb einer Beistandschaft und zugunsten Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Für persönliche Vorsprachen empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Eisenblätter
Zuständig für
- Sonstiges: Beurkundungen und Sorgeregisterauskünfte
Fax: +49 5721 7032480
Telefon Festnetz: +49 5721 7032416
E-Mail: beurkundung@schaumburg.de
Herr Landwehr
Zuständig für
- Sonstiges: A - F
Telefon Festnetz: +49 5721 7032335
E-Mail: beistand@schaumburg.de
Fax: +49 5721 7032480
Frau Sander
Zuständig für
- Sonstiges: J - O, X-Z
Telefon Festnetz: +49 5721 7032372
E-Mail: Beistand@schaumburg.de
Fax: +49 5721 7032480
Herr Werner
Zuständig für
- Sonstiges: P - V
E-Mail: beistand@schaumburg.de
Fax: +49 5721 7032480
Telefon Festnetz: +49 5721 7032339
Frau Bischoff
Zuständig für
- Sonstiges: G - I, W
Hausanschrift
Fax: +49 5721 7032480
E-Mail: beistand@schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7032338
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Voraussetzungen
Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft
- Der Antrag wird von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt; bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt
- Mutter und Vater leben nicht zusammen.
- Der Antrag wird von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt; bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt
- Mutter und Vater leben nicht zusammen.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007