Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft

    Allgemeine Informationen

    Darüber hinaus bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auch außerhalb einer Beistandschaft und zugunsten Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Für persönliche Vorsprachen empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-0

    Fax: 05721 703-2480

    E-Mail: beistand@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft

    • Der Antrag wird von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt; bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt
    • Mutter und Vater leben nicht zusammen.

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schaumburg: Beistandschaft

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English