Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Beistandschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Kathrin Möllmann
Zuständig für
- Sonstiges: F, L, W, X
Fax: 05441 976-1754
Telefon Festnetz: 05441 976-1148
E-Mail: kathrin.moellmann@diepholz.de
Frau Michaela Segatz
Zuständig für
- Sonstiges: P, U, V , Z
Telefon Festnetz: 05441 976-4244
Fax: 05441 976-1754
E-Mail: michaela.segatz@diepholz.de
Frau Judith Stover
Zuständig für
- Sonstiges: G, J, Kra, Str-Sz, T, Y
Telefon Festnetz: 05441 976-4234
E-Mail: judith.stover@diepholz.de
Fax: 05441 976-1754
Herr Jan-Hinnerk Finke
Frau Vera Klatt
Herr Matthias Hüninghake
Zuständig für
- Sonstiges: A, B, I
E-Mail: matthias.hueninghake@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-4238
Fax: 05441 976-1754
Frau Jennifer Lauxtermann
Frau Lena Marie Brackland
Zuständig für
- Sonstiges: H, Ka-Kq
E-Mail: lena-marie.brackland@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-1140
Fax: 05441 976-1754
Herr Karsten Eickhoff
Zuständig für
- Sonstiges: N, Sa-Stq
Telefon Festnetz: 05441 976-4242
Fax: 05441 976-1754
E-Mail: karsten.eickhoff@diepholz.de
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007