Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    51.11 - SG I Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimstr. 8

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 16844540

    E-Mail: 51.11@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Die Zuständigkeiten richten Sie nach dem Nachnamen des Antragstellers, hier Buchstaben: A-D, H, I, U, V, O

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.12 - SG II Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimstr. 8

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 16846228

    E-Mail: 51.12@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Die Zuständigkeiten richten Sie nach dem Nachnamen des Antragstellers, hier Buchstaben: E, F, J, K, L, M, Q, T, Wed-Wz, X, Y, Z

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.13 - SG III Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimstr. 8

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 16844927

    E-Mail: 51.13@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Die Zuständigkeiten richten Sie nach dem Nachnamen des Antragstellers, hier Buchstaben: G, N, P, R, S, Wa-Wec

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de