Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Northeim: Beistandschaft
Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg (A-G) Herr Fetters
Dassel, Einbeck (Q - T) Frau Stahlmann
Einbeck (A - J, N - O) Frau Jahn-Woltmann
Hardegsen Frau Püster
Einbeck (P), Bad Gandersheim (A - K) Frau Mönnig
Northeim (D - Q) Frau Bode
Northeim (A - C, R - Z), Bad Gandersheim (L - Z) Frau Gallert
Einbeck (K-M, U-Z), Bodenfelde, Nörten-Hardbg. (H-Z) Frau Recke
Zuständig ist der Fachbereich 33- Jugend- und Beistandschaften der Northeimer Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Für Kreis Northeim (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Weitere Informationen
Hinweise für Northeim: Beistandschaft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007