Nachteilsausgleich Gewährung

    Behinderung Beratung

    Beschreibung

    Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Hinweise für Harburg: Behinderung Beratung

    Im Landkreis Harburg sind die Leistungen der Eingliederungshilfe in zwei Produkten zu finden.

    Für Kinder und Jugendliche (grundsätzlich bis zur Volljährigkeit) ist das Produkt 51.35 der Abteilung Jugend und Familie zuständig. 

    Für Erwachsene mit Behinderung ist das Produkt 53.4 Teilhabe für erwachsene Menschen mit Behinderung der Abteilung Gesundheit zuständig.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren. ; Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 15-0

    Fax: 04131 15-3295

    E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2007

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Harburg: Behinderung Beratung

    Je nach beantragter Leistung werden Unterlagen zum Nachweis von Einkommen und Vermögen benötigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Leistungen der Sozialen Teilhabe, also Assistenzleistungen, beantragt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.10.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Schwerbehindertenangelegenheiten, Behinderung, Behindertenberatung, Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024