Behinderung Beratung
Beschreibung
Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Hinweise für Harburg: Behinderung Beratung
Im Landkreis Harburg sind die Leistungen der Eingliederungshilfe in zwei Produkten zu finden.
Für Kinder und Jugendliche (grundsätzlich bis zur Volljährigkeit) ist das Produkt 51.35 der Abteilung Jugend und Familie zuständig.Â
Für Erwachsene mit Behinderung ist das Produkt 53.4 Teilhabe für erwachsene Menschen mit Behinderung der Abteilung Gesundheit zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren. ; Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 15-0
Fax: 04131 15-3295
E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Harburg: Behinderung Beratung
Je nach beantragter Leistung werden Unterlagen zum Nachweis von Einkommen und Vermögen benötigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Leistungen der Sozialen Teilhabe, also Assistenzleistungen, beantragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.10.2018
Stichwörter
Schwerbehindertenangelegenheiten, Behinderung, Behindertenberatung, Schwerbehinderung