Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Beschreibung
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.
Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,
Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Jever: Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Beglaubigungen werden im Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Jever vorgenommen.
Beglaubigungen werden im Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Jever vorgenommen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Hinweise für Jever: Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever. Wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner des Bereichs Bürgerservice.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever. Wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner des Bereichs Bürgerservice.
Ansprechpartner
Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Lauterbach
Herr Noack
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Jever: Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Sofern Sie eine Beglaubigung eines Dokumentes wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Bürgerservice.
Termine können Sie sowohl digital über den nebenstehenden Link oder aber auch telefonisch vereinbaren.
Sofern Sie eine Beglaubigung eines Dokumentes wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Bürgerservice.
Termine können Sie sowohl digital über den nebenstehenden Link oder aber auch telefonisch vereinbaren.
Weitere Informationen
Hinweise für Jever: Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2013
Stichwörter
Original, Beurkundungen, Amtliche Beglaubigungen