Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung

    Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Beschreibung

    In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.

    Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. "Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,

    Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.

    Hinweise für Harburg: Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Allgemeine Informationen

    Wenn das Schreiben, das beglaubigt werden soll, nicht von einer Behörde ausgestellt wurde, ist die Beglaubigung nur zulässig, wenn es zur Vorlage bei einer Behörde dient.

    Hinweis:

    Wenn eine deutsche Urkunde zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde / Botschaft beglaubigt werden soll, bitte die Dienstleistung "Beglaubigung / Vorbeglaubigung einer deutschen Urkunde / Apostille" verwenden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

    Hinweise für Harburg: Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Beglaubigungen beim Landkreis Harburg werden nur im Bürgerservice Winsen vorgenommen (in den Außenstellen Seevetal und Buchholz-Hittfeld werden keine Beglaubigungen vorgenommen).

    Amtliche Beglaubigungen können auch die Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltungen vornehmen.

    Ist eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Grundbucheinträge, Handelsregistereinträge, Testament), kann diese nicht im BürgerService vorgenommen werden. Für diese Art der Beglaubigung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

    Der BürgerService nimmt auch keine Beglaubigungen von Abschriften aus amtlichen Registern oder Archiven vor, die nicht beim Landkreis Harburg geführt werden (z. B. Gewerberegister, Melderegister: beide Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung). Beglaubigungen von Abschriften aus solchen Registern erhalten Sie nur bei der Behörde, die das Register führt.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Fax: +49 4171 693-99832

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Fax: +49 4171 693-99831

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Bei der Beglaubigung wird ein Stempel auf der Abschrift / Kopie angebracht, der bestätigt, dass die Abschrift / Kopie mit dem Original übereinstimmt.

    Die Kopie erhält einen Beglaubigungsvermerk, in dem steht, wo die beglaubigte Kopie vorgelegt wird.

    Es ist daher notwendig, bei der Beglaubigung einen Verwendungszweck mit anzugeben.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen von Dokumenten

    • die der Landkreis Harburg selbst hergestellt hat, je Seite 4,00 €
    • in anderen Fällen je Seite 6,00 EUR


    Kopien der zu beglaubigenden Dokumente können Sie im BürgerService zum Preis von 0,60 EUR je Seite (schwarz-weiß) bzw. 1,30 EUR je Seite (Farbkopie) anfertigen lassen.

    Die Beglaubigung von Schulzeugnissen ist gebührenfrei; es müssen hier nur die Kopien bezahlt werden, sofern sie nicht mitgebracht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    In folgenden Fällen können keine Beglaubigungen vorgenommen werden:

    • das zu beglaubigende Dokument ist nicht zweifelsfrei das Original
    • das Original ist unvollständig
    • es wurden Änderungen im Original vorgenommen, die nicht zweifelsfrei vom Verfasser des Dokuments stammen

    Unterstützende Institutionen

    Bürgerbüro, Bürgerberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beurkundungen, Original, Amtliche Beglaubigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English