Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung

    Dokumente und Kopien: Beglaubigung

    Beschreibung

    In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.

    Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. "Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,

    Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (7.1)

    Beschreibung

    In der Abteilung Bürgerservice sind die Aufgaben des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Wohngeldbehörde und der Ausländerbehörde zusammengefasst.

    Das Bürgerbüro ist insbesondere für Meldeangelegenheiten, die Beantragung von Ausweisen und Pässen und die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zuständig. Das im Bürgerbüro untergebrachte Fundbüro nimmt von ehrlichen Findern abgegebene Gegenstände in Verwahrung und hält sie für den Eigentümer zur Abholung bereit. Vielleicht finden Sie einen verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.

    Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr "Ja-Wort" besiegelt wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.

    Die Wohngeldbehörde hilft Ihnen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung aus eigenen Mitteln aufzubringen und sichert damit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

    Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die in der Stadt Cuxhaven lebenden Ausländer und Ausländerinnen und im Rahmen der Familienzusammenführung auch für deutsche Staatsangehörige. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung von Einbürgerungen und allgemeinen Staatsanghörigkeitsangelegenheiten.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und des Standesamtes finden Sie in dem Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1 (ehemaliges EWE-Gebäude). Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Wohngeld und der Ausländerbehörde sind im Rathaus (Altbau) untergebracht.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung Bürgerservice finden Sie auf den folgenden Seiten. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr* * die Ausländerbehörde ist mittwochs geschlossen Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport

    Bürgerbüro, Bürgerberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beurkundungen, Amtliche Beglaubigungen, Original

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English