Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder Sie empfangen Blindenhilfe.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag - Online-Service für Bürger
Beschreibung
Online erledigen
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Das Merkzeichens "RF" kann beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer der Außenstellen beantragt werden.
Zuständigkeit
Das Merkzeichens "RF" kann beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer der Außenstellen beantragt werden.
Hinweise für Verden: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden)
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
50656 Köln
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))
Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden
Adresse
Hausanschrift
Marienstraße 8
27283 Verden (Aller)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontakt
Formulare
Voraussetzungen
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht zur Verfügung
Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen
Stichwörter
Radio, TV, Rundfunkgebühren, ARD, ZDF, GEZ, Medien
Metainformationen
- Ursprungsportal: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Nienburg (Weser)
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Cuxhaven
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Osterholz
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Verden
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Delmenhorst
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Rotenburg (Wümme)
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Stade
- Ursprungsportal: Befreiung von der Rundfunkgebühr (LS Verden) in Heidekreis