Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Uelzen - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenplatz 2

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 581 800-76890

    Telefon Festnetz: +49 581 800-0

    E-Mail: bauaufsicht@stadt.uelzen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
    Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de