Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Beschreibung
Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung als untere Bauaufsichtsbehörde ist neben den Bereichen Bauordnung und Kreisplanung auch zuständig für das Aufgabengebiet Immissionsschutz. Es erteilt Baugenehmigungen und prüft entsprechende Verstöße. Verbunden mit der Aufgabe Bauaufsicht ist auch die Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde.
Außerdem ist das Amt als untere Landesplanungsbehörde zuständig für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen sowie Regionalentwicklung. Auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zählt zum Aufgabengebiet.
Als untere Immissionsschutzbehörde ist das Amt verantwortlich für Genehmigungen, die für bestimmte Anlagen erforderlich sind – dazu zählen vor allem Windenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen. Darüber hinaus kümmert sich das Amt für Bauordnung und Kreisplanung um die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes . Dazu gehören unter anderem Brandverhütungsschauen sowie die Abgabe entsprechender Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren.
Der einfachste und schnellste Weg, das Baugenehmigungsverfahren auszulösen, ist der Online-Antrag. Ihnen steht dazu das Online-Antragssystem des Landes Niedersachsen zur Verfügung, in dem Sie das Bauantragsformular ausfüllen und mit allen zugehörigen Anlagen elektronisch beim Landkreis einreichen können. Hier geht es zum Online-Antrag.
In laufenden Baugenehmigungsverfahren können Bauherren den Verfahrensstand über die Bauherrenauskunft einsehen. An baurechtlichen Verwaltungsverfahren Beteiligten (Gemeinden, Entwurfsverfasser etc.) wird die jeweilige Bauakte in der Online-Plattform Bauen zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Formulare
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung