Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig ist.

    Den für Ihr Gebiet zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 63 Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    Fax: 05032 84-328

    E-Mail: bauordnung@neustadt-a-rbge.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
    Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Für den Antrag auf Vorbescheid müssen Sie grundsätzlich auch den amtlichen Vordruck verwenden.

    Im Antrag muss die vorab zu prüfende Einzelfrage und das Vorhaben konkret beschrieben sein. Hierzu ist es in jedem Fall notwendig, einen Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte beizufügen. Je nach Fragestellung sind weitere Bauunterlagen vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    NBauO 2012

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de