Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig ist.
Den für Ihr Gebiet zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 63 Bauordnung
Adresse
Postanschrift
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Öffnungszeiten
Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gertrud Agena
Postanschrift
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon Festnetz: 05032 84-63223
Fax: 05032 84-430
E-Mail: gagena@neustadt-a-rbge.de
Internet
Formulare
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Für den Antrag auf Vorbescheid müssen Sie grundsätzlich auch den amtlichen Vordruck verwenden.
Im Antrag muss die vorab zu prüfende Einzelfrage und das Vorhaben konkret beschrieben sein. Hierzu ist es in jedem Fall notwendig, einen Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte beizufügen. Je nach Fragestellung sind weitere Bauunterlagen vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
NBauO 2012
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung