Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 63 - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05371 88-0
Fax: 05371 88-258
Kontaktperson
Frau K. Taubenauer
Hausanschrift
E-Mail: katharina.taubenauer@stadt-gifhorn.de
Fax: 05371 88-258
Telefon Festnetz: 05371 88-243
Frau S. Wien
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon Festnetz: 05371 88-179
E-Mail: svenja.wien@stadt-gifhorn.de
Fax: 05371 88-258
Landkreis Gifhorn - 8.3 - Bauordnung und Ortsplanung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Fr: 08:30 - 12:00
Formulare
Bauvoranfrage nach § 73 NBauO
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Antrag auf Bauvorbescheid § 73 NBauO (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Antrag auf Bauvorbescheid § 73 NBauO (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung