Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Melle: Baumfällgenehmigung: Erteilung
Bäume außerhalb von Gärten, Wäldern und Kurzumtriebsplantagen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September nicht fällen.
Bäume in Gärten dürfen in diesem Zeitraum nur dann gefällt werden, wenn dabei Vögel, Fledermäuse oder andere besonders geschützte Arten nicht getötet oder erheblich gestört werden und mit der Baumfällung keine Zerstörung oder Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere verbunden ist.
Sofern in einem Bebauungsplan der Erhalt von Bäumen festgelegt ist, dürfen diese Bäume nur nach Erteilung einer Befreiung gefällt werden.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn von Fällarbeiten bei Ihrer Naturschutzbehörde, ob für die Bäume ein Erhaltungsgebot besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Melle: Baumfällgenehmigung: Erteilung
Ihr Umweltbüro der Stadt Melle kann Ihnen Auskunft erteilen, wann welche Schutzvorschriften greifen.
Das Bauamt der Stadt Melle gibt Auskunft, ob Bäume im Bebauungsplan als "zu erhalten" gekennzeichnet sind.
Ansprechpartner
Stadt Melle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Di.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.15 - 12.30 Uhr Do.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.15 - 12.30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung