Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Melle: Baumfällgenehmigung: Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Bäume außerhalb von Gärten, Wäldern und Kurzumtriebsplantagen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September nicht fällen.

    Bäume in Gärten dürfen in diesem Zeitraum nur dann gefällt werden, wenn dabei Vögel, Fledermäuse oder andere besonders geschützte Arten nicht getötet oder erheblich gestört werden und mit der Baumfällung keine Zerstörung oder Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere verbunden ist.

    Sofern in einem Bebauungsplan der Erhalt von Bäumen festgelegt ist, dürfen diese Bäume nur nach Erteilung einer Befreiung gefällt werden.

    Bitte informieren Sie sich vor Beginn von Fällarbeiten bei Ihrer Naturschutzbehörde, ob für die Bäume ein Erhaltungsgebot besteht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Melle: Baumfällgenehmigung: Erteilung

    Ihr Umweltbüro der Stadt Melle kann Ihnen Auskunft erteilen, wann welche Schutzvorschriften greifen.

    Das Bauamt der Stadt Melle gibt Auskunft, ob Bäume im Bebauungsplan als "zu erhalten" gekennzeichnet sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Melle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo. - Di.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.15 - 12.30 Uhr Do.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.15 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965

    Fax: 05422 965-348

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2012 (von: Stadt Melle Webservice)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)