Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Delmenhorst: Baumfällgenehmigung

    Den Baumfällantrag finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Stadtgrün und Naturschutz

    Beschreibung

    Im Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz werden sämtliche Angelegenheiten rund um das Grün im Stadtgebiet bearbeitet.

    Der Bereich Stadtgrün ist zuständig für die städtischen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Mahnmale, Bäume, Sträucher und Pflanzflächen an Straßen, Wälder sowie Außenanlagen von Kindergärten, Schulen, Jugendhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Außerdem kümmert sich der Bereich um die Instandhaltung, Reparatur und regelmäßige Pflege der Anlagen. Die Pflegeaufgaben umfassen dabei zum Beispiel Rasenmähen, Strauch- und Baumschnitt, Schmuckpflanzungen, Reparaturen von und an Bänken, Schildern, Zäunen oder Wegen, Beseitigung von Müll und Vandalismusschäden, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch Baum- und Spielplatzkontrollen, Reinigung von Sandflächen, Reparatur und Ersatz von Spielgeräten und einiges mehr.

    Müssen ganze Anlagen oder große Bestandteile erneuert werden, übernimmt der Bereich Stadtgrün die Planungsleistungen bis hin zur Bauleitung und Abrechnung. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, werden dazu auch Landschaftsarchitekturbüros beauftragt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Auswahl und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, die Genehmigung von Veranstaltungen auf Grünflächen, die Organisation von Kränzen und vieles mehr.

    Der Bereich Naturschutz nimmt als Untere Naturschutz- und Untere Waldbehörde die der Stadt Delmenhorst gesetzlich übertragenen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz. Konkret beinhaltet dies zum Beispiel die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung und dem Artenschutz, die Erstellung von Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen, der Einsatz für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, Unterschutzstellung von für den Naturschutz wertvollen Flächen, Unterstützung und Beratung bei der Biotoppflege beispielsweise bei Wallhecken.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de