Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung

    Allgemeine Informationen

    In der Stadt Verden und ihren Ortschaften sind Bäume seit März 2022 durch die „Satzung über die einstweilige Sicherstellung von Bäumen“ geschützt. Ab 01.03.2024 wird sie ersetzt durch die dauerhafte Baumschutzsatzung.

    Die bis dahin geltende Sicherstellungssatzung und das Förderprogramm sind hier als Dokumente eingebunden.

    Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen zum Baumschutz z.B. in Bebauungsplänen, Baugenehmigungen sowie im Naturschutzrecht.

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung und sind Filter von Staub und Schadstoffen. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, und gehören zum Stadt- und Ortsbild. Zum Erhalt der Bäume bedarf es insbesondere in besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.

    Wir beraten Sie gern, über den Schutzstatus eines Baumes, über Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten der sachgerechten Pflege.

    Förderprogramm ortsbildprägende Bäume

    Für die Pflege besonders großer ortsbildprägender Bäume in der Stadt Verden und ihren Ortschaften können finanzielle Zuschüsse gewährt werden.

    Das Förderprogramm ist ab 01.03.2024 Bestandteil der Baumschutzsatzung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung

    Stadt Verden (Aller), Umwelt- und Naturschutz, Kontaktdaten entnehmen Sie dem Kasten oben auf dieser Seite.

    Ansprechpartner

    Immobilien & Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Grünflächen & Freizeitanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-257

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Formulare

    Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)