Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung
In der Stadt Verden und ihren Ortschaften sind Bäume seit März 2022 durch die „Satzung über die einstweilige Sicherstellung von Bäumen“ geschützt. Ab 01.03.2024 wird sie ersetzt durch die dauerhafte Baumschutzsatzung.
Die bis dahin geltende Sicherstellungssatzung und das Förderprogramm sind hier als Dokumente eingebunden.
Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen zum Baumschutz z.B. in Bebauungsplänen, Baugenehmigungen sowie im Naturschutzrecht.
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung und sind Filter von Staub und Schadstoffen. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, und gehören zum Stadt- und Ortsbild. Zum Erhalt der Bäume bedarf es insbesondere in besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.
Wir beraten Sie gern, über den Schutzstatus eines Baumes, über Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten der sachgerechten Pflege.
Förderprogramm ortsbildprägende Bäume
Für die Pflege besonders großer ortsbildprägender Bäume in der Stadt Verden und ihren Ortschaften können finanzielle Zuschüsse gewährt werden.
Das Förderprogramm ist ab 01.03.2024 Bestandteil der Baumschutzsatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung
Stadt Verden (Aller), Umwelt- und Naturschutz, Kontaktdaten entnehmen Sie dem Kasten oben auf dieser Seite.
Ansprechpartner
Immobilien & Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 12-0
Kontaktperson
Herr Bernd Kiefer
Telefon Festnetz: 04231 12-383
Grünflächen & Freizeitanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 12-257
Kontaktperson
Tobias Drews
Telefon Festnetz: 04231 12-233
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Formulare
Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung
- Antrag Zuschuss BaumgutachtenBaum, Umwelt, Bäume, Förderprogramm, Antrag, ortsbild, ortsbildprägend, Neuanpflanzung, Zuschuss
- Antrag Zuschuss BaumpflegeBaum, Umwelt, Bäume, Förderprogramm, Antrag, ortsbild, ortsbildprägend, Neuanpflanzung, Zuschuss
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Baumschutz und Baumfällung
- Baumschutzsatzung Stadt Verden ab 01.03.2024.pdfBaumschutzsatzung mit Förderprogramm
- Förderprogramm der fachgerechten Baumpflege und Baumschutzsatzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung