Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Osterholz: Baumfällgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Unter dem Link "Geschützte Landschaftsbestandteile" finden Sie die aktuell gültigen Baumschutzsatzungen sowie geschützte Baumgruppen verschiedener Gemeinden des Landkreises.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Osterholz-Scharmbeck - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04791 17-304

    Telefon Festnetz: 04791 17-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Baumfällgenehmigung

    Es gibt Bäume die in einem Bebauungsplan der Gemeinde festgesetzt und somit geschützt sind. Hierfür ist es erforderlich bei der zuständigen Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Entscheidung über die Baumentferung im Bebauungsplan einzureichen. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Osterholz. Die Entscheidung trifft, nach fachlicher Beurteilung durch das Naturschutzamt, das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Baumfällgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de