Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Allgemeine Informationen

    Im öffentlichen sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt von Gehölzen eine Verletzung des kommunalen Gehölzschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt von kommunal geschützten Gehölzen ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lüneburg - 74-1 Grünplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3496

    E-Mail: gruenplanung@stadt.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Füllen Sie bitte den Antrag "Ausnahme Gehölzschutzsatzung" aus und übermitteln Ihn an uns.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. den Rückschnitt können sein:

    • Das Gehölz ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren.
    • Die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • Es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Die aktuelle Gehölzschutzsatzung finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht - 6 - Bauen - 68-01 Gehölzschutzsatzung.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    • Der Antrag (siehe unten - Unterlagen) muss eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung.
    • Sie erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine schriftliche Genehmigung.

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Der Gehölzrückschnitt bzw. die Entfernung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Grundsätzlich dürfen Gehölze nur in dem Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. entfernt werden.

    Anträge, die garantiert fristgerecht bearbeitet werden sollen, müssen spätestens bis zum 31.01. eingereicht werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024