Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Im öffentlichen sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt von Gehölzen eine Verletzung des kommunalen Gehölzschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt von kommunal geschützten Gehölzen ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg - 74-1 Grünplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3496
E-Mail: gruenplanung@stadt.lueneburg.de
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Füllen Sie bitte den Antrag "Ausnahme Gehölzschutzsatzung" aus und übermitteln Ihn an uns.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Voraussetzungen für die Fällung bzw. den Rückschnitt können sein:
- Das Gehölz ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren.
- Die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- Es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Die aktuelle Gehölzschutzsatzung finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht - 6 - Bauen - 68-01 Gehölzschutzsatzung.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
- Der Antrag (siehe unten - Unterlagen) muss eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung.
- Sie erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine schriftliche Genehmigung.
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Der Gehölzrückschnitt bzw. die Entfernung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Grundsätzlich dürfen Gehölze nur in dem Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. entfernt werden.
Anträge, die garantiert fristgerecht bearbeitet werden sollen, müssen spätestens bis zum 31.01. eingereicht werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Lüneburg: Baumfällgenehmigung beantragen, Gehölzschutzsatzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung