Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Tostedt: Baumfällgenehmigung Erteilung
Zusätzlich können Sie ggf. bei der Bauabteilung oder der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Harburg nachfragen, ob Bäüme durch Bebauungspläne oder als Naturdenkmal geschützt sind. Für Grundstücke in der freien Natur (ggf. im Landschaftsschutzgebiet oder Natuschutzgebiet) kann auch die untere Naturschutzbehörde der der Kreisverwaltung Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Tostedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tostedt: Baumfällgenehmigung Erteilung
Soll ein geschützter Baum gefällt werden, sind grundsätzlich Ersatzmaßnahmen erforderlich. Über Art und Umfang informieren Sie die Gemeinde-, Stadt- und die Kreisverwaltung.
Das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Bruthöhlen (und auch das Besteigen der Bäume) ist in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September unzulässig. Darüber hinaus dürfen solche Bäume vom 01.03. bis 30. September nicht zurückgeschnitten, erheblich beschädigt oder zerstört werden.
Geschützte Bäume dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung gefällt werden.
Das Fällen geschützter Büme ohne Genehmigung oder innerhalb der Schutzfristen ist eine Ordungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung