Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Tostedt: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Zusätzlich können Sie ggf. bei der Bauabteilung oder der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Harburg nachfragen, ob Bäüme durch Bebauungspläne oder als Naturdenkmal geschützt sind. Für Grundstücke in der freien Natur (ggf. im Landschaftsschutzgebiet oder Natuschutzgebiet) kann auch die untere Naturschutzbehörde der der Kreisverwaltung Auskünfte erteilen.

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tostedt: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Soll ein geschützter Baum gefällt werden, sind grundsätzlich Ersatzmaßnahmen erforderlich. Über Art und Umfang informieren Sie die Gemeinde-, Stadt- und die Kreisverwaltung.

    Das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Bruthöhlen (und auch das Besteigen der Bäume) ist in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September unzulässig. Darüber hinaus dürfen solche Bäume vom 01.03. bis 30. September nicht zurückgeschnitten, erheblich beschädigt oder zerstört werden.

    Geschützte Bäume dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung gefällt werden.

    Das Fällen geschützter Büme ohne Genehmigung oder innerhalb der Schutzfristen ist eine Ordungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de