Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Buchholz in der Nordheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Öffnungszeiten

    Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4181 2140

    Fax: +49 4181 31683

    E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Buchholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)