Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Kirchdorf: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Der Bedarf an Brennholz steigt stetig und auch Photovoltaikanlagen auf den Dächern verdrängen schattenwerfende Bäume.

    Um jedoch wichtige Orts- und Landschaftsbild prägende Bäume zu erhalten, wurden in den Gemeinden Bahrenborstel und Wehrbleck Baumschutzsatzungen erlassen.

    Die Gemeinde Wehrbleck strebt eine Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes und der Dorfökologie an und bietet Zuschüsse in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten für die Beschaffung von Hecken und Bäumen an. Hierfür ist ein Antrag vor der Beschaffung der Pflanzen bei der Gemeinde zu stellen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Kirchdorf - Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 88-0

    Fax: 04273 88-88

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Formulare

    Hinweise für Kirchdorf: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Eine Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung können Sie bei der jeweiligen Gemeinde unter Darlegung der Gründe schriftlich beantragen. 

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de