Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Syke: Baumfällgenehmigung Erteilung
In der Stadt Syke existiert keine Baumschutzsatzung.
Beachtet werden müssen Bäume, die gemäß Bebauungsplan geschützt sind. Diese dürfen ganzjährig nicht entfernt werden.
Vergewissern Sie sich daher, ob der zur Fällung in Frage kommende Baum in einem entsprechenden Bebauungsplan festgesetzt und damit einem Schutzstatus unterliegt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die untenstehende Kontaktperson.
Für Baumfällungen in ausgewiesenen Schutzgebieten ist ganzjährig von der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Diepholz) eine Genehmigung einzuholen.
Zu beachten ist ferner, dass zwischen dem 01. März und 30. September das Fällen aller übrigen Bäume einer Genehmigung bedarf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Syke: Baumfällgenehmigung Erteilung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Syke.
Ansprechpartner
Fachbereich Bau, Planung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04242 164-0
Kontaktperson
Frau Begander
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Kosten
Hinweise für Syke: Baumfällgenehmigung Erteilung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Syke.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung