Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Stuhr: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Stuhr sind alle Bäume außerhalb von Wäldern mit Ausnahmen der Obstbäume geschützt. Weiterhin sind auf bebauten Grundstücken Nadelgehölze, Birken, Pappeln und Weiden von der Baumschutzsatzung ausgenommen.
    Der Schutz beginnt ab einem Stammumfang von 80 cm in 1 m Höhe gemessen. Bei Baumgruppen von mindestens 5 Bäumen in einem maximalen Abstand von 5 m tritt der Schutz bereits bei einem Stammumfang von 30 cm ein.
    Aufgrund der Antragstellung erfolgt in jedem Fall eine Ortsbesichtigung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Stuhr: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Bitte wenden Sie sich an den Baubetriebshof der Gemeinde Stuhr:

    Baubetriebshof der Gemeinde Stuhr
    Bruchstraße 20
    28816 Stuhr

    fon: 0421/3362320

    Öffnungszeiten:

    Montag - Donnerstag:
    08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Freitag:
    08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0421 5695

    Fax: 0421 5695-300

    E-Mail: Gemeinde@Stuhr.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Stuhr)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Hinweise für Stuhr: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)