Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie planen, unabhängig von einem genehmigungspflichtigen Vorhaben, Gehölze in Ihrem Garten oder in der freien Landschaft außerhalb des Waldes zu entfernen oder erheblich zurückzuschneiden, beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen.

    Die Stadt Seelze hat keine Baumschutzsatzung. Sollte das zu entfernende Gehölz nicht im entsprechenden Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sein, muss bei der Stadt Seelze keine Genehmigung eingeholt werden. Die entsprechende Information erhalten Sie bei den genannten Ansprechparter*innen.

    Dennoch müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen der Eingriffsregelung beachten (§ 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    Falls der Baum in einem B-Plan festgesetzt ist:

    Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.

    Falls der Baum nicht in einem B-Plan festgesetzt ist:

    Region Hannover
    Fachbereich Umwelt
    Untere Naturschutzbehörde

    Hildesheimer Straße 20
    30169 Hannover
    Tel.: 0511 616 22641
    E-Mail: naturschutz@region-hannover.de

    Ansprechpartner

    Für Seelze wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    Antrag auf Genehmigung einer Gehölzentfernung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    Der Antrag muss mind. vier Wochen vor der geplanten Maßnahme schriftlich bei der Region Hannover eingereicht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    In Niedersachsen stellen erhebliche Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen nach § 5 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff dar und sind in der Regel genehmigungspflichtig.

    Darüber hinaus kann auch die Entfernung oder ein erheblicher Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen, auch in Ihrem Garten oder auf Ihrem Hof, einen solchen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen. Ob die von Ihnen geplante Maßnahme einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt und damit nach § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig ist und ob sie genehmigt wird, ist vom Einzelfall abhängig und vor Beginn der Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover zu prüfen.

    In Ihrem Garten oder auf Ihrem Hof gilt: Für die Fällung eines Einzelbaums ab einem Stammumfang von über 1,00 m gemessen in 1,00 m Höhe und für die Fällung von Baumgruppen (ab 2 Gehölzen), auch mit geringeren Stammumfängen, müssen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    In der freien Landschaft gilt: Da in der freien Landschaft insbesondere das Landschaftsbild und der Biotopverbund bei der Beurteilung durch die untere Naturschutzbehörde mitberücksichtigt werden, müssen für alle geplanten Fällungen und über die Verkehrssicherung hinausgehende, starke Rückschnitte von Einzelbäumen, Allee-Bäumen, Feldhecken und Feldgehölzen unabhängig von Stammumfang und Anzahl bei der unteren Naturschutzbehörde Anträge auf Genehmigung gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Seelze: Baumfällgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de