Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Für Baumbestände auf Privatflächen ist die Stadt Barsinghausen nicht zuständig. Zu beachten sind die Abstandsregelungen der §§ 50-55 des. 
    Barsinghausen hat keine Baumschutzsatzung, daher müssen keine Anträge zu Baumfällungen für Privatbäume gestellt werden.  Die Regelungen des allgemeinen Artenschutzes gem. § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind zu beachten. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Rückschnitte und Fällungen grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur Form- und Pflegeschnitte. Bei allen Maßnahmen ist zudem der Besondere Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zu beachten.
    In Bebauungsplänen festgesetzte Bäume auf Privatflächen sind zu erhalten. Dies gilt auch für Bäume und Büsche, die aufgrund von Baumaßnahmen als Ausgleich festgesetzt sind. Für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Baumbeständen ist jede/r Eigentümer/in selbst verantwortlich. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,50 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Bewuchs freizuhalten. Bei Bedarf sind Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen freizuschneiden.

    Zur Erhaltung des Stadtgrüns und Herstellung der Verkehrssicherheit werden stadteigne Bäume und Gehölz durch geschultes Fachpersonal kontrolliert. Die Regelkontrollen erfolgen auch auf stadtseits angemieteten bzw. gepachteten Flächen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Region Hannover
    Untere Naturschutzbehörde
    Sachverständige

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Stadt Barsinghausen

    Ansprechpartner

    Bau- und Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergamtstraße 5

    30890 Barsinghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    §§ 39, 44 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
    §§ 50-55 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
    § 32 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Sofern keine Gefährdungen der Öffentlichkeit von Privatbäumen ausgehen oder der Bewuchs die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege einschränkt, ist die Stadt Barsinghausen nicht für Baumbestände auf Privatflächen zuständig. 

    Für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Baumbeständen ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Wir bitten daher die Eigentümer darauf zu achten, Bürgersteige und Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Bewuchs freizuhalten. Bei Bedarf sind Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen freizuschneiden. 

    Zur Erhaltung des Stadtklimas ist es von entscheidender Bedeutung, ausreichende Baumbestände innerhalb bebauter Flächen vorzuhalten. Zur Gesunderhaltung von Bäumen ist es notwendig die Wurzelräume zu schonen und Abgrabungen zu vermeiden. Der Wurzelraum erstreckt sich bis ca. 1,50 m über die Kronentraufe. 

    Die Stadt Barsinghausen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die zum Wohl aller Einwohner/innen Baumbestände auf ihren Grundstücken pflegen und erhalten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024