Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Für Baumbestände auf Privatflächen ist die Stadt Barsinghausen nicht zuständig. Zu beachten sind die Abstandsregelungen der §§ 50-55 des.
Barsinghausen hat keine Baumschutzsatzung, daher müssen keine Anträge zu Baumfällungen für Privatbäume gestellt werden. Die Regelungen des allgemeinen Artenschutzes gem. § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind zu beachten. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Rückschnitte und Fällungen grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur Form- und Pflegeschnitte. Bei allen Maßnahmen ist zudem der Besondere Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zu beachten.
In Bebauungsplänen festgesetzte Bäume auf Privatflächen sind zu erhalten. Dies gilt auch für Bäume und Büsche, die aufgrund von Baumaßnahmen als Ausgleich festgesetzt sind. Für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Baumbeständen ist jede/r Eigentümer/in selbst verantwortlich. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,50 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Bewuchs freizuhalten. Bei Bedarf sind Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen freizuschneiden.
Zur Erhaltung des Stadtgrüns und Herstellung der Verkehrssicherheit werden stadteigne Bäume und Gehölz durch geschultes Fachpersonal kontrolliert. Die Regelkontrollen erfolgen auch auf stadtseits angemieteten bzw. gepachteten Flächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Region Hannover
Untere Naturschutzbehörde
Sachverständige
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Stadt Barsinghausen
Ansprechpartner
Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.
Kontakt
E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de
Kontaktperson
Herr Michael Barth
Fax: 05105 77492238
Telefon Festnetz: 05105 7742238
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
§§ 39, 44 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
§§ 50-55 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
§ 32 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Sofern keine Gefährdungen der Öffentlichkeit von Privatbäumen ausgehen oder der Bewuchs die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege einschränkt, ist die Stadt Barsinghausen nicht für Baumbestände auf Privatflächen zuständig.
Für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Baumbeständen ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Wir bitten daher die Eigentümer darauf zu achten, Bürgersteige und Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Bewuchs freizuhalten. Bei Bedarf sind Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen freizuschneiden.
Zur Erhaltung des Stadtklimas ist es von entscheidender Bedeutung, ausreichende Baumbestände innerhalb bebauter Flächen vorzuhalten. Zur Gesunderhaltung von Bäumen ist es notwendig die Wurzelräume zu schonen und Abgrabungen zu vermeiden. Der Wurzelraum erstreckt sich bis ca. 1,50 m über die Kronentraufe.
Die Stadt Barsinghausen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die zum Wohl aller Einwohner/innen Baumbestände auf ihren Grundstücken pflegen und erhalten.
Weitere Informationen
Hinweise für Barsinghausen: Baumfällgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung