Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Radolfshausen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Allgemeine Informationen

    Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben einige Kommunen in Niedersachsen eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Radolfshausen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Radolfshausen (Kreis Göttingen, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Hinweise für Radolfshausen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de