Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Sie ist gegliedert in
- die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet) und
- die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Stadtgebiets).
Während der Flächennutzungsplan lediglich behördenverbindlich ist, entfaltet der Bebauungsplan als kommunale Satzung Rechtswirkungen gegenüber jedermann.
Sie haben die Möglichkeit sich regelmäßig über städtische Planungen online zu informieren. Für die Planungsschritte der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ und „Öffentlichen Auslegung“ in Bauleitplanverfahren können Sie sich im Beteiligungszeitraum auf dieser Seite über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich dazu äußern.
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Sie ist gegliedert in
- die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet) und
- die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Stadtgebiets).
Während der Flächennutzungsplan lediglich behördenverbindlich ist, entfaltet der Bebauungsplan als kommunale Satzung Rechtswirkungen gegenüber jedermann.
Sie haben die Möglichkeit sich regelmäßig über städtische Planungen online zu informieren. Für die Planungsschritte der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" und "Öffentlichen Auslegung" in Bauleitplanverfahren können Sie sich im Beteiligungszeitraum auf dieser Seite über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich dazu äußern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bebauungsplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bauleitplanung
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bauleitplanung
Der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung erarbeitet den Flächennutzungsplan beziehungsweise Flächennutzungsplanänderungen sowie die Bebauungspläne in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ämtern und Behörden.
Die Bauleitplanung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Form und erfolgt in verschiedenen Verfahrensschritten. In den Phasen 2 und 3 haben Sie Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Schritt 1: Aufstellung eines Plans
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg gefasst.
Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase „Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ richtet sich nicht an die Bürgerin und den Bürger.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung (Versammlung) oder in Form eines 14-tägigen Aushangs im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen.
Schritt 3: Beschluss zur Veröffentlichung
Die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, werden dann für die Dauer von mindestens 30 Tagen veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben.
Schritt 4: Ratsbeschluss und Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.
Vereinfachte und beschleunigte Verfahren
Das Bauleitplanverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Anstelle der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung kann den betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung erarbeitet den Flächennutzungsplan beziehungsweise Flächennutzungsplanänderungen sowie die Bebauungspläne in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ämtern und Behörden.
Die Bauleitplanung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Form und erfolgt in verschiedenen Verfahrensschritten. In den Phasen 2 und 3 haben Sie Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Schritt 1: Aufstellung eines Plans
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg gefasst.
Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürgerin und den Bürger.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung (Versammlung) oder in Form eines 14-tägigen Aushangs im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen.
Schritt 3: Beschluss zur Veröffentlichung
Die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, werden dann für die Dauer von mindestens 30 Tagen veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben.
Schritt 4: Ratsbeschluss und Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.
Vereinfachte und beschleunigte Verfahren
Das Bauleitplanverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Anstelle der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung kann den betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2008
Stichwörter
bauen, Planung Baugebiete