Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Hinweise für Hanstedt: Bauleitplanung

    Allgemeine Informationen

    Bauleitpläne sind zum einen der (das ganze Samtgemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und zum anderen die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelne Baugebiete regelnden Bebauungspläne. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Zuständig hierfür ist die Samtgemeinde Hanstedt.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bau­leitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennut­zungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflä­chen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollge­schosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der Bebauungsplan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich. Zuständig hierfür sind die Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Hanstedt, Marxen und Undeloh jeweils auf ihrem Gebiet.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.



    Allgemeine Informationen

    Bauleitpläne sind zum einen der (das ganze Samtgemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und zum anderen die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelne Baugebiete regelnden Bebauungspläne. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Zuständig hierfür ist die Samtgemeinde Hanstedt.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der Bebauungsplan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich. Zuständig hierfür sind die Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Hanstedt, Marxen und Undeloh jeweils auf ihrem Gebiet.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Hanstedt: Bauleitplanung

    Die Zuständigkeit für den Flächennutzungsplan liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt. Für die Bebauungspläne sind die Mitgliedsgemeinden zuständig. 

    Die Zuständigkeit für den Flächennutzungsplan liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt. Für die Bebauungspläne sind die Mitgliedsgemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Asendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 11

    21271 Asendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 16.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4183 338-1

    Fax: +49 4183 5028-8

    E-Mail: gemeinde-asendorf@gmx.de

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    Gemeinde Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 1

    21438 Brackel

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 – 11.30 Uhr Di. 15.00 – 18.00 Uhr Do. 08.30 – 11.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 4215

    E-Mail: gemeinde@brackel.de

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    Gemeinde Egestorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schätzendorfer Straße 8

    21272 Egestorf

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Büroöffnungszeiten: Di. + Do. 9.00-12.00 Uhr Mi. 15.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4175 28-0

    Fax: +49 4175 80259-4

    E-Mail: info@gemeinde-egestorf.de

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    Gemeinde Marxen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamp 25

    21439 Marxen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 417-1

    Fax: +49 4185 538-9

    E-Mail: gemeinde-marxen@t-online.de

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    Gemeinde Undeloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Dorfeiche 10

    21274 Undeloh

    Öffnungszeiten

    Termine nach telef. Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4189 285

    E-Mail: info@gemeinde-undeloh.de

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    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

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