Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Hinweise für Elbmarsch: Bauleitplanung

    Allgemeine Informationen

    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bau­leitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennut­zungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflä­chen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollge­schosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der B- Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Bebauungspläne an die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner und Telefonnummern der Gemeinden finden sie unter den u.g. Links.



    Allgemeine Informationen

    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der B- Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Bebauungspläne an die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner und Telefonnummern der Gemeinden finden sie unter den u.g. Links.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Elbmarsch

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08.00 – 12.30 Uhr Di: 08:00 – 12-30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 – 12.30 Uhr 14:00 – 18:30 Uhr Fr: 08:00 – 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099

    Fax: +49 4176 9099-44

    E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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