Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Hinweise für Geestland: Bauleitplanung
Der Beschluss einen Bauleitplan aufzustellen bzw. zu ändern ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt bei der Stadt Langen in der Nordsee-Zeitung. Die Öffentlichkeit, also die Bürger, werden im Rahmen verschiedener Verfahrensschritte an der Planung beteiligt. Ihnen wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zu Informieren aber auch Anregungen oder Planungsbeiträge zu leisten.
Der Beschluss einen Bauleitplan aufzustellen bzw. zu ändern ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt bei der Stadt Langen in der Nordsee-Zeitung. Die Öffentlichkeit, also die Bürger, werden im Rahmen verschiedener Verfahrensschritte an der Planung beteiligt. Ihnen wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zu Informieren aber auch Anregungen oder Planungsbeiträge zu leisten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr 
Kontaktperson
Frau Cathrin Wendt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2008
Stichwörter
bauen, Planung Baugebiete