Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Hinweise für Wedemark: Bauleitplanungen

    Allgemeine Informationen

    Planungen finden in Deutschland öffentlich statt. Wenn neue Bauleitpläne erstellt werden, können sich die Einwohnerinnen und Einwohner in den Auslegungsverfahren über die Inhalte der Pläne informieren und sich dazu äußern. Die Konsequenzen dieser Äußerungen sind unterschiedlich. In jedem Fall müssen sich die planenden Stellen aber mit diesen Stellungnahmen vor einer abschließenden Entscheidung auseinandersetzen.

    Flächennutzungsplan (kurz F-Plan)

    Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gebiet der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten langfristigen Entwicklung (etwa 10 bis 15 Jahre) ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan besitzt keine Außenwirkung. Gebunden sind durch ihn nur die Gemeinde selbst und sonstige Planungsträger. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ändern sich die gemeindlichen Planungsvorstellungen, so wird der Flächennutzungsplan für Teile des Gemeindegebietes geändert.

    Bebauungsplan (kurz: B-Plan)

    Der Bebauungsplan ist eine Satzung. Er gilt nur für einen kleinen Teil des Gemeindegebietes, oft für eine zusammenhängende Siedlung oder einen Straßenzug. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan enthält der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung eines Grundstücks - er regelt also Was und Wie gebaut werden darf. Er bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen des Baurechts wie zum Beispiel die Erschließung der Grundstücke.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Bauplanung und Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: bauplanung@wedemark.de

    E-Mail: bauplanung@wedemark.de

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wedemark: Bauleitplanungen

    Örtliche Bauvorschrift / Gestaltungssatzung

    Als örtliche Bauvorschriften werden Anforderungen bezeichnet, die Gemeinden in verbindlicher Form an die Gestaltung baulicher Anlagen stellen. Gegenstand der Regelungen können z.B. die Fassadengestaltung, Dachformen- und Farben oder die Gestaltung von Einfriedungen sein. Örtliche Bauvorschriften können als selbstständige Satzung oder als Bestandteil eines Bebauungsplanes erlassen werden.

    Planungen Dritter

    Nicht nur die Gemeinde Wedemark plant für ihr Gemeindegebiet. Die Wedemark ist eingebunden in ein System von räumlichen Planungen beginnend auf Bundesebene bis hin zur Region Hannover. Daneben gibt es Fachplanungen verschiedenster Träger und Institutionen. Zuletzt bedeutsam waren die Planungen zur sogenannten Y-Trasse der Deutsche Bahn AG von Hannover nach Hamburg bzw. Bremen.

    Zu diesen Plänen wird die Gemeinde Wedemark gehört, weil sie in ihre verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit eingreifen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English